Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung; isoliertes Begehren auf Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung; fehlender Anordnungsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens
- rewis.io
Einstweilige Anordnung, Plausibilisierung, dienstliche Beurteilung, fehlender Anordnungsgrund, Gesamturteil, Stellenbesetzungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LlbG Art. 61 Abs. 1 S. 1-2; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.02.2015 - M 5 E 15.359
- VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 29.04.2004 - 3 CE 04.873
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung des Rechts sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 29.4.2004 - 3 CE 04.873 - juris Rn. 16).Die Vereitelung des Rechts droht jedoch nicht, wenn eine Erläuterung, die den Antragsteller dann in den Stand versetzt, seine Entscheidung über die Weiterverfolgung der Hauptsache oder Abgabe einer Erledigungseklärung zu treffen, erst im Hauptsacheverfahren erfolgt (BayVGH, B.v. 29.4.2004 -3 CE 04.873 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
Grundsätzlich hat der Dienstherr die dienstliche Beurteilung plausibel zu machen (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 251). - BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
Zwar sind auch dienstliche Beurteilungen, soweit sie angefochten sind, im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (sei es im Verfahren nach § 123 VwGO bzw. einer nachfolgenden Klage) auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BVerwG B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 14.2.2014 3 CE 13.2193 - juris Rn. 28). - VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193
Beamtenrecht; Beförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Änderung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
Zwar sind auch dienstliche Beurteilungen, soweit sie angefochten sind, im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (sei es im Verfahren nach § 123 VwGO bzw. einer nachfolgenden Klage) auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…BVerwG B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 14.2.2014 3 CE 13.2193 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122
Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche …
Ein auf vorläufige Plausibilisierung der am 9. Januar 2015 eröffneten Beurteilung gerichteter Antrag wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Februar 2015 (M E 15.359) abgelehnt, das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom 12. August 2015 (3 CE 15.570) nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen eingestellt. - VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.2998
Dienstpostenbesetzung; Anfechtung der dienstlichen Beurteilung; Plausibilisierung
Ein auf vorläufige Plausibilisierung der am 9. Januar 2015 eröffneten Beurteilung gerichteter Eilantrag wurde vom Gericht mit Beschluss vom 26. Februar 2015 (M 5 E 15.359) abgelehnt, das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom 12. August 2015 (3 CE 15.570) eingestellt. - VG München, 13.09.2021 - M 3 E 21.4346
Fehlerhafte Bewertung der sprachlichen Leistung einer Schülerin in einem …
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
- VG München, 16.09.2021 - M 3 E 21.4116
Berufung einer Professorin nach einer Tenure-Satzung
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3). - VG München, 06.07.2016 - M 3 E 15.5787
Auskunftsanspruch über Gründe für Einstellung eines Bestellungsverfahrens zum …
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3). - VG Bayreuth, 12.09.2022 - B 3 E 22.804
Vorrücken auf Probe, Berechnung der Jahresfortgangsnote, Notenschutz, …
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3). - VG München, 13.04.2017 - M 3 E 17.601
Vorläufige Zulassung zum Abitur
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3). - VG München, 29.10.2020 - M 17 E 20.4617
Obergrenze für Kopien in einem kommunalen Archiv
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3). - VG Magdeburg, 15.08.2016 - 7 B 359/16
Hochschulrecht: Passwortfreier Zugang zu Universitätsbibliothek
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (VG München, Beschluss vom 6.7.2016, M 3 E 15.5787, BayVGH, Beschluss vom 12.8.2015, 3 CE 15.570, beide juris). - VG München, 26.08.2019 - M 3 E 19.4112
Vorläufige Zulassung zur nächsthöheren Jahrgangsstufe auf dem Gymnasium
Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3). - VG München, 02.12.2015 - M 10 E 15.4419
Erteilung der Presseauskunft - fehlender Anordnungsgrund
- VG München, 16.09.2016 - M 3 E 16.4040
Vorläufige Zulassung zum Gymnasium