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   VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570   

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https://dejure.org/2015,22350
VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570 (https://dejure.org/2015,22350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2015 - 3 CE 15.570 (https://dejure.org/2015,22350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2015 - 3 CE 15.570 (https://dejure.org/2015,22350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; isoliertes Begehren auf Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung; fehlender Anordnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens

  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung, Plausibilisierung, dienstliche Beurteilung, fehlender Anordnungsgrund, Gesamturteil, Stellenbesetzungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LlbG Art. 61 Abs. 1 S. 1-2; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
    Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 29.04.2004 - 3 CE 04.873
    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung des Rechts sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 29.4.2004 - 3 CE 04.873 - juris Rn. 16).

    Die Vereitelung des Rechts droht jedoch nicht, wenn eine Erläuterung, die den Antragsteller dann in den Stand versetzt, seine Entscheidung über die Weiterverfolgung der Hauptsache oder Abgabe einer Erledigungseklärung zu treffen, erst im Hauptsacheverfahren erfolgt (BayVGH, B.v. 29.4.2004 -3 CE 04.873 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
    Grundsätzlich hat der Dienstherr die dienstliche Beurteilung plausibel zu machen (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 251).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
    Zwar sind auch dienstliche Beurteilungen, soweit sie angefochten sind, im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (sei es im Verfahren nach § 123 VwGO bzw. einer nachfolgenden Klage) auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BVerwG B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 14.2.2014 3 CE 13.2193 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193

    Beamtenrecht; Beförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2015 - 3 CE 15.570
    Zwar sind auch dienstliche Beurteilungen, soweit sie angefochten sind, im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (sei es im Verfahren nach § 123 VwGO bzw. einer nachfolgenden Klage) auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BVerwG B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 14.2.2014 3 CE 13.2193 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

    Ein auf vorläufige Plausibilisierung der am 9. Januar 2015 eröffneten Beurteilung gerichteter Antrag wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Februar 2015 (M E 15.359) abgelehnt, das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom 12. August 2015 (3 CE 15.570) nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen eingestellt.
  • VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.2998

    Dienstpostenbesetzung; Anfechtung der dienstlichen Beurteilung; Plausibilisierung

    Ein auf vorläufige Plausibilisierung der am 9. Januar 2015 eröffneten Beurteilung gerichteter Eilantrag wurde vom Gericht mit Beschluss vom 26. Februar 2015 (M 5 E 15.359) abgelehnt, das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom 12. August 2015 (3 CE 15.570) eingestellt.
  • VG München, 13.09.2021 - M 3 E 21.4346

    Fehlerhafte Bewertung der sprachlichen Leistung einer Schülerin in einem

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
  • VG München, 16.09.2021 - M 3 E 21.4116

    Berufung einer Professorin nach einer Tenure-Satzung

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
  • VG München, 06.07.2016 - M 3 E 15.5787

    Auskunftsanspruch über Gründe für Einstellung eines Bestellungsverfahrens zum

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 12.09.2022 - B 3 E 22.804

    Vorrücken auf Probe, Berechnung der Jahresfortgangsnote, Notenschutz,

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
  • VG München, 13.04.2017 - M 3 E 17.601

    Vorläufige Zulassung zum Abitur

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
  • VG München, 29.10.2020 - M 17 E 20.4617

    Obergrenze für Kopien in einem kommunalen Archiv

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
  • VG Magdeburg, 15.08.2016 - 7 B 359/16

    Hochschulrecht: Passwortfreier Zugang zu Universitätsbibliothek

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (VG München, Beschluss vom 6.7.2016, M 3 E 15.5787, BayVGH, Beschluss vom 12.8.2015, 3 CE 15.570, beide juris).
  • VG München, 26.08.2019 - M 3 E 19.4112

    Vorläufige Zulassung zur nächsthöheren Jahrgangsstufe auf dem Gymnasium

    Ein wesentlicher Nachteil sind vor allem die Gefahr der Vereitelung von Rechten des Antragstellers sowie ferner sonstige wesentliche rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Nachteile, die der Antragsteller in Kauf nehmen müsste, wenn er das Recht in einem Hauptsacheprozess erstreiten müsste (BayVGH, B.v. 12.8.2015 - 3 CE 15.570 - Rn. 3).
  • VG München, 02.12.2015 - M 10 E 15.4419

    Erteilung der Presseauskunft - fehlender Anordnungsgrund

  • VG München, 16.09.2016 - M 3 E 16.4040

    Vorläufige Zulassung zum Gymnasium

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